Der Bundestag hat letzte Woche eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes beschlossen, welche nach der Ansicht von Datenschützern, ein einziger Skandal ist.
Nach der Änderung, die ab 2014 gilt, dürfen die Einwohnermeldeämter persönliche Daten an anfragende Unternehmen wie Adresshändler oder Inkassounternehmen ohne Einwilligung und Widerspruch des Betroffenen herausgeben.
Es steht zwar noch die Zustimmung des Bundestages aus, aber ich kann nur hoffen, daß dieser Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch gestoppt wird.
Ein (ironisches) Hoch auf die Lobbyarbeit :-(
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