Die Firma "GuardaLey Ltd" ist ja eine bekannte AntiPiracy-Firma, die die IP-Adressen für die Rechteinhaber ermittelt.
Um die Zuverlässigkeit ihrer Software "Observer" zu belegen, wird regelmäßig ein englisches Gutachten inkl. der deutschen Übersetzung sowie eine Aussage des LG Kölns (Az. 224 O 394/11) zu diesem Thema hergenommen.
Die Initiative "Abmahnwahn Dreipage" hat das Gutachten von ihrem EDV-Sachverständigen kritisch unter die Lupe nehmen lassen.
Zum Artikel
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen