Ein Polizeibeamter wurde abgemahnt, weil er angeblich eine Tauschbörse benutzt haben soll. Es war jedoch der Sohn seiner Lebensgefährtin, weshalb die Schadensersatzforderung zwar zurückgenommen, die Anwaltskosten jedoch beglichen werden sollten.
Dagegen hat sich der Polizeibeamte bis zum Bundesverfassungsgericht gewehrt !!!
Jetzt soll der Bundesgerichtshof "höchstrichterlich" über die Störerhaftung entscheiden.
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